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Hiermit erteile ich der Piratenpartei Thüringen die Erlaubnis, von dem angegebenen Konto den angegebenen Betrag als Spende abzubuchen.
Möchtest du uns noch etwas mitteilen?
Per Überweisung spenden
Empfänger | Piratenpartei Thüringen |
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Kontonummer | 4491785 |
Bankleitzahl | 83065408 |
Bank | Deutsche Skatbank |
IBAN | ??? |
BIC | ???? |
Verwendungszweck | Spende von Name, Vorname, Anschrift (ggf. Mitgliedsnummer und Zusatz “Verwendungszweck vorzugsweise WK192”) |
Bei Angabe von Name und Anschrift im Feld Verwendungszweck übersenden wir ab einem Betrag von 200 Euro oder auf Wunsch eine formelle Zuwendungsbestätigung beziehungsweise eine Spendenbescheinigung zur Einreichung beim Finanzamt. Unterhalb dieses Betrages reicht dem Finanzamt der Einzahlungs- oder Überweisungs- oder Abbuchungsbeleg der eigenen Bank.
Steuer-Tipp
Bis zu einer Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. (Stand: 11/2011)
Wenn einmal etwas unklar sein sollte…
Unsere Geschäftsstelle steht per E-Mail, Telefon oder Fax zur Verfügung. Alle Wege zu uns sind im Impressum aufgeführt.